Oct 20, 2022
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Energiepreisentlastung: Die Hilfen für Rentner sind da – doch nicht alle nutzen sie

Written by Frank Specht


Unterstützung angesichts stark gestiegener Kosten

Der Staat zahlt Rentnerinnen und Rentnern im Dezember eine Energiepreispauschale.


(Foto: imago/Schöning)

Berlin Erst hat die Ampel sie vergessen, jetzt sollen Rentnerinnen und Rentner doch eine Energiekostenpauschale in Höhe von 300 Euro erhalten. Das entsprechende Gesetz hat der Bundestag am Donnerstag abschließend beraten. Die Pauschale wird Anfang Dezember ausgezahlt und kostet den Bund 6,4 Milliarden Euro.

Doch angesichts der stark gestiegenen Preise für Strom und Gas dürfte die jetzt beschlossene Entlastung bei kleinen Alterseinkommen nur für kurzfristige Entspannung sorgen.

Weitere Hilfen des Staates, die die finanziellen Nöte bedürftiger Ruheständler lindern könnten, seien aber durchaus in Sicht, schreibt der Finanzmathematiker Werner Siepe in einer Studie für die Versicherungsberater-Gesellschaft (Vers). Es stehe nur zu befürchten, dass viele Rentnerinnen und Rentner sie aus Scham oder Unkenntnis nicht in Anspruch nehmen würden.

Dies gilt etwa für die Grundsicherung im Alter. Nach einer Faustregel der Deutschen Rentenversicherung (DRV) lohnt sich ein Antrag, wenn eine Rentnerin oder ein Rentner über nicht mehr als 924 Euro monatliches Einkommen verfügt. Der Regelbedarfssatz in der Grundsicherung im Alter steigt im kommenden Jahr auf 502 Euro für Alleinstehende und 953 Euro für Rentner-Ehepaare.

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Außerdem sei, was viele nicht wüssten, mit dem Grundrentengesetz ein Freibetrag von 251 Euro eingeführt worden, schreibt Siepe. Dieser gelte auch für Grundsicherungsempfänger, sofern sie durch eine Bescheinigung der DRV mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten nachweisen könnten und eine gesetzliche Rente aus Pflichtbeiträgen von mindestens 604 Euro erhielten.

Durch den Freibetrag könne sich die Grundsicherung um bis zu 251 Euro erhöhen.

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Grundlegende Verbesserungen sind im kommenden Jahr auch für das Wohngeld geplant. Der staatliche Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten für eine selbst genutzte Immobilie wurde Ende 2020 an knapp 619.000 Haushalte gezahlt. Knapp jeder zweite Empfänger ist Rentner.

Durch die geplante Wohngeldreform der Bundesregierung wird sich der Kreis der Anspruchsberechtigten laut Gesetzentwurf etwa verdreifachen. Die Höhe der gezahlten Leistung soll sich verdoppeln. Leider verzichte aber rund die Hälfte der bedürftigen Ruheständler darauf, einen Antrag auf Wohngeld oder Grundsicherung zu stellen, schreibt Siepe.

„Die recht komplizierten Antragsformulare und oft auch langen Bearbeitungszeiten in den Sozialämtern schrecken viele eigentlich Berechtigte zusätzlich ab.“ Die Wartezeiten könnten sich durch die Reform sogar erhöhen.

Altenpflege

Der Staat finanziert Zuschüsse, wenn sich Heimbewohner oder Angehörige den zu zahlenden Eigenanteil nicht leisten können.


(Foto: imago images/MITO)

Denn das Personal in den Wohngeldstellen werde wohl kaum in gleicher Weise mit dem Kreis der Anspruchsberechtigten wachsen. „Das ab 2023 geltende Wohngeld-Plus-Gesetz muss seine Bewährungsprobe in der Praxis also erst noch bestehen“, heißt es in der Studie.

Grundrentenprüfung soll zum Jahresende abgeschlossen sein

Weitere Entlastung von den gestiegenen Energiepreisen könnte schließlich auch der Grundrentenzuschlag bringen. In voller Höhe erhalten ihn Rentnerinnen und Rentner, die mindestens 33 Jahre lang unterdurchschnittlich verdient und in dieser Zeit Beiträge gezahlt haben. Bezieher dürfen im Alter maximal auf ein monatliches Einkommen von 1317 Euro bei Alleinstehenden und 2054 Euro bei Paaren kommen.

Der Zuschlag wird automatisch gezahlt. Bis zum Jahresende will die DRV bei allen bereits bestehenden Renten geprüft haben, ob ein Anspruch besteht.

Nach Siepes Berechnungen gibt der Staat für mindestens 3,7 Millionen bedürftige Rentnerinnen und Rentner jährlich rund 17 Milliarden Euro aus. Davon entfallen 8,1 Milliarden Euro auf die Grundsicherung im Alter und bei dauernder voller Erwerbsminderung.

4,7 Milliarden Euro kostet die Hilfe zur Pflege. Sie wird gewährt, wenn ein Heimbewohner und seine Angehörigen den zu zahlenden Eigenanteil nicht aufbringen können.

>> Lesen Sie hier: Wohngeldreform – Das plant die Bundesregierung

Den Grundrentenzuschlag schätzt Siepe auf 1,3 Milliarden Euro. Die Kosten für das Wohngeld werden durch die geplante Reform voraussichtlich von 1,3 Milliarden Euro im vergangenen Jahr auf 5,2 Milliarden Euro ansteigen. Da rund jeder zweite Wohngeldbezieher im Rentenalter ist, werden davon etwa 2,6 Milliarden Euro auf die Ruheständler entfallen.

Die knapp 17 Milliarden Euro für bedürftige Rentner seien zwar auf den ersten Blick eine recht hohe Summe, schreibt Siepe. Allerdings entspreche sie nur knapp fünf Prozent der Ausgaben für die gesetzliche Rente in Höhe von rund 347 Milliarden Euro und nur gut acht Prozent der 200 Milliarden Euro umfassenden Energiepreisbremse.

Mehr: Scholz verteidigt 200-Milliarden-Abwehrschirm gegen EU-Kritik



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Politik

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