Oct 28, 2022
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Sozialreform: Länder drängen auf Korrekturen am geplanten Bürgergeld

Written by Frank Specht


Sitz des Bundesrats in Berlin

Ausschüsse der Länderkammer stören sich an den großzügigen Karenz- und Vertrauenszeiten beim geplanten Bürgergeld.


(Foto: IMAGO/Political-Moments)

Berlin Beim geplanten Bürgergeld, das zum Jahreswechsel das bisherige Hartz-IV-System ablösen soll, zeichnen sich noch Änderungen ab. So meldeten die Länder, die der Sozialreform zustimmen müssen, am Freitag bei den Beratungen im Bundesrat Korrekturbedarf an.

„Mit dem neuen Bürgergeld lohnt sich Arbeit durch den geringen finanziellen Abstand zur staatlichen Hilfe in vielen Fällen nicht mehr“, sagte Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU) dem Handelsblatt. Anreize zum Arbeiten würden durch die Ampelkoalition wissentlich beseitigt. „Arbeits- und sozialpolitisch ist das zudem in Zeiten eines massiven Fachkräftemangels der falsche Weg“, betonte Scharf.

Vor allem bei den unionsgeführten Ländern gibt es Vorbehalte gegen die geplanten Vertrauens- und Karenzzeiten. So sollen bei Bürgergeld-Empfängern das Vermögen und die Angemessenheit des Wohnraums erst nach zwei Jahren überprüft werden. In einer sechsmonatigen Vertrauenszeit sind den Jobcentern zudem weitgehend die Hände gebunden, eventuelle Pflichtverstöße von Leistungsbeziehern zu sanktionieren.

Konkret spricht sich der Arbeits- und Sozialausschuss des Bundesrats dafür aus, bei Bürgergeld-Empfängern in den ersten zwei Jahren nur die angemessenen Heizkosten anzuerkennen und nicht – wie im Gesetzentwurf vorgesehen – die tatsächlichen Aufwendungen. Dies sei erforderlich, um einen verschwenderischen Umgang mit Heizenergie zu vermeiden und die Akzeptanz für die Sozialreform zu erhöhen.

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In diesem Punkt will auch die FDP-Fraktion auf Änderungen drängen, wie deren Erster Parlamentarischer Geschäftsführer Johannes Vogel schon im Gespräch mit der „Süddeutschen Zeitung“ gesagt hat. Der Wirtschaftsausschuss der Länderkammer spricht sich aber auch dafür aus, die notwendige Mitwirkungsbereitschaft und Erreichbarkeit der Bürgergeld-Empfänger stärker im Gesetz zu verankern.

>> Lesen Sie hier: Das neue Bürgergeld: Was die Bundesregierung konkret plant

Außerdem sollen bisherige Hartz-IV-Empfänger, die schon in der Coronapandemie von erleichterten Bedingungen profitiert haben, beim Wechsel in das neue Bürgergeld nicht in der Karenzzeit für zwei weitere Jahre privilegiert werden.

Streit über Anhörung des Bundesrechnungshofs schwelt weiter

In ihrer Stellungnahme fordert die Länderkammer die Bundesregierung auf, die mit dem Gesetz verbundenen Kosten zu überprüfen und bei Ländern und Kommunen anfallende Mehrausgaben zu refinanzieren. Außerdem macht sie sich dafür stark, die Hinzuverdienstregelungen für Bürgergeld-Empfänger noch stärker zu reformieren.

SPD-geführte Länder wie etwa Bremen und Berlin betonten in den Beratungen aber auch, dass ihnen die Sozialreform noch nicht weit genug gehe. So werde die geplante Erhöhung der bisherigen Hartz-IV-Regelsätze um 50 Euro durch die Inflation und die hohen Energiepreise „neutralisiert“, sagte Bremens Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne). 

Vertreter der Regierungskoalition deuten Bereitschaft an, den Ländern entgegenzukommen: „Das Bürgergeld braucht eine Mehrheit im Bundesrat. Deshalb nehmen wir die Anregungen und konstruktiven Kritikpunkte sehr ernst“, sagt der Sprecher der FDP-Fraktion für das Bürgergeld, Jens Teutrine.

Auch innerhalb der Ampelkoalition ist der Gesprächsbedarf noch groß. So sollen rund zwei Dutzend Anträge für Änderungen an dem von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vorgelegten Gesetzentwurf vorliegen. Über das Wochenende will man zu einer Einigung kommen.

Nicht beigelegt ist der Streit über den Antrag der Union, einen Vertreter des Bundesrechnungshofs als Sachverständigen zur öffentlichen Anhörung über das Bürgergeld im November einzuladen. Die Ampelfraktionen lehnen dies ab.

Die Wächter über eine solide Haushaltspolitik hatten sich in einem Gutachten sehr kritisch zur geplanten Sozialreform geäußert. Teile davon könnten sich „als kontraproduktiv erweisen und zu vermeidbaren finanziellen Risiken für den Bundeshaushalt führen“, heißt es darin. Dass die Ampel berechtigte Kritik in der Anhörung offensichtlich nicht zulassen wolle, sei „beschämend“ kritisierte der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Stephan Stracke (CSU).

>> Lesen Sie hier: Bundesrechnungshof rügt Bürgergeld als kontraproduktiv und risikoreich für den Bundeshaushalt

Die Ampelkoalitionäre verweisen dagegen darauf, dass in der Geschäftsordnung des Bundestags die öffentliche Anhörung von Vertretern oberster Bundesbehörden nicht vorgesehen sei. Außerdem berichte der Bundesrechnungshof ohnehin dem Haushaltsausschuss, sodass seine Bedenken gehört würden.

Auch hätten SPD, Grüne und FDP angeboten, einen Vertreter der Behörde zu einer regulären Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zu laden, nur eben nicht zur öffentlichen Anhörung. „Die Union hat eine grenzwertige Auffassung zur Geschäftsordnung und versucht, einen Vorgang zu skandalisieren, der nicht skandalös ist“, sagt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Martin Rosemann.

Beendet ist der Zwist damit nicht. Der Ältestenrat des Bundestags, der auch für die Schlichtung von Streitfragen zuständig ist, kam in der Frage der Anhörung des Rechnungshofs zu keiner klaren Linie. Nun wird sich der Geschäftsordnungsausschuss des Bundestags damit befassen müssen.

Der Bundestag will am 10. November abschließend über das Bürgergeld beraten, danach geht das Gesetz erneut in die Länderkammer.

Mehr: Interview mit BA-Chefin Andrea Nahles: Geplante Erhöhung des Arbeitslosenbeitrags könnte zu gering sein.



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Politik

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