Nov 9, 2022
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Sachverständigenrat: Ex-Wirtschaftsweisen-Chef Feld und Arbeitgeber kritisieren Ruf nach Steuererhöhungen

Written by Martin Greive


Berlin Die fünf Wirtschaftsweisen haben mit ihrer Forderung nach Steuererhöhungen für Besserverdiener eine hitzige Debatte ausgelöst. Der frühere Vorsitzende des Sachverständigenrats, Lars Feld, hält den Vorschlag für falsch. „Wäre ich noch im Sachverständigenrat, hätte ich beim Vorschlag der Steuererhöhungen ein Minderheitsvotum verfasst“, sagte Feld dem Handelsblatt. Er glaube aber, dass es zu gar keiner Mehrheit gekommen wäre, wenn Volker Wieland und er noch Ratsmitglieder wären.

Der Sachverständigenrat, dem Feld bis Februar 2021 und Wieland bis April 2022 angehörten, schlägt in seinem neuen Jahresgutachten vor, einen Energie-Soli für Besserverdienende zu erheben oder den Spitzensteuersatz zu erhöhen.

Die fünf Ökonomen begründen das damit, dass die Hilfen durch Strom- und Gaspreisbremse nicht sozial verteilt würden und man deshalb über die Steuern mehr Gerechtigkeit herstellen sollte.

Die fünf Wirtschaftsweisen haben am Mittwochmittag ihr Gutachten an Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) übergeben, am Nachmittag stellen sie es der Öffentlichkeit vor. Auch in der Ampelkoalition dürfte es für Diskussionen sorgen. Während SPD und Grüne offen für Steuererhöhungen für Besserverdiener sind, hat Finanzminister Christian Lindner (FDP) sie wiederholt abgelehnt.

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Feld, der unabhängiger ökonomischer Chefberater von Lindner ist, sagte: „Dieser Vorschlag ist mit Ordnungspolitik nicht vereinbar.“ Er könne sich nicht vorstellen, dass eine Regierung mit FDP-Beteiligung diesen umsetzt. Nur weil der Staat seine Entlastungen aus administrativen Gründen nicht zielgenau ausgestalte, könne die Regierung die Bürger nicht mit Steuererhöhungen behelligen.

>> Lesen Sie hier: Wirtschaftsweisen-Chefin Schnitzer im Interview – „Steuererhöhungen dürfen wirklich nur die Topverdiener treffen“

Feld zufolge müsse die Politik Transferempfängerinnen und Transferempfänger entlasten, wenn sie sozial gerechter vorgehen wolle. „Für Personen mit niedrigen Einkommen, die von den hohen Energiekosten übermäßig belastet sind, ließe sich zudem eine Entlastung über die steuerliche Absetzung der Gasrechnung schaffen“, schlug Feld vor. Die Versteuerung der Energiepreisbremsen mache diese zudem schon zielgenauer.

Arbeitgeber fürchten Belastung mitten in der Krise

Während sich andere Ökonomen wie der Wirtschaftsprofessor Rüdiger Bachmann positiv zu dem Vorstoß des Sachverständigenrats äußerten, kommt aus der Wirtschaft Kritik. „Angesichts der multiplen Herausforderung für Unternehmen, ist die Politik aufgerufen, alles zu tun, um Arbeitsplätze am Wirtschaftsstandort Deutschland und Wertschöpfung zu sichern“, sagte Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger. „Steuererhöhungen gehören ganz sicher nicht dazu.“ Man unterstütze daher den Bundesfinanzminister ausdrücklich in seiner ablehnenden Haltung, sagte Dulger.

Der Generalsekretär des CDU-Wirtschaftsrats, Wolfgang Steiger, sprach mit Blick auf einen höheren Spitzensteuersatz und Energie-Soli von einem „Doppel-Wumms an Leistungsfeindlichkeit“.

Dieser Vorschlag ist mit Ordnungspolitik nicht vereinbar. Lars Feld

Dulger: „Zwischen Energiekrise und Inflationsdruck den Mittelstand weiter zu belasten, ist ein abenteuerliches Vorhaben und geht genau in die falsche Richtung.“ Die Entlastungspakete der Bundesregierung drohten sich „in massive Belastungspakete zu verwandeln“.

Rund vier Millionen Personen zahlen den Spitzensteuersatz

Nach Schätzung des Bundesfinanzministeriums unterlagen im Jahr 2021 rund 2,8 Millionen Steuerpflichtige mit Teilen ihres zu versteuernden Einkommens dem Spitzensteuersatz. Das sind rund 6,5 Prozent aller 43,4 Millionen Steuerpflichtigen. Da Ehepartner teils als ein Steuerpflichtiger gezählt werden, sind es absolut mehr Steuerzahler, die den höchsten Satz zahlen: rund vier Millionen Personen. Sie wären potenziell von einer Erhöhung des Spitzensteuersatzes betroffen.

Derzeit wird der Spitzensteuersatz ab einem Einkommen von 58.597 Euro fällig. Um die sogenannte kalte Progression auszugleichen, plant Finanzminister Lindner aber eine Änderung. Im Jahr 2023 muss der Spitzensteuersatz erst ab einem Einkommen von 62.826 Euro bezahlt werden und 2024 ab 66.778 Euro. Die kalte Progression bezeichnet eine schleichende Steuererhöhung durch das Zusammenspiel von hoher Inflation und dem progressiven Steuertarif. Zudem will Lindner den Grundfreibetrag und den Kinderfreibetrag anheben.

Der Reichensteuersatz von 45 Prozent soll nach den Plänen des Finanzministeriums unverändert bleiben und weiterhin ab 277.826 Euro Jahreseinkommen fällig werden. Damit will die Ampelkoalition verhindern, dass Spitzenverdiener beim Abbau der kalten Progression besonders stark entlastet werden. Dies war vor allem Grünen und SPD wichtig.

Lindner hatte sein Inflationsausgleichsgesetz Anfang November erweitert. Wegen der höheren Inflation plant die Regierung nun 2023 mit einem steuerlichen Ausgleich im Umfang von 15,8 Milliarden Euro und 2024 von 29,3 Milliarden Euro. Das sind insgesamt 15 Milliarden Euro mehr Entlastung als zuvor vorgesehen.

>> Lesen Sie hier: Über 1300 Euro Entlastung für Familien – Lindner will kalte Progression vollständig ausgleichen

Die Grünen hatten die Ausweitung kritisch gesehen. Auch der Sachverständigenrat ist skeptisch. Zwar sei Lindners Plan grundsätzlich richtig. „In der aktuellen Situation, in der vor allem eine Entlastung unterer Einkommensgruppen geboten erscheint und die Lage der öffentlichen Finanzen angespannt bleibt, wäre eine Verschiebung dieses Ausgleichs auf einen späteren Zeitpunkt angezeigt“, schreibt das Gremium.

Abbau der kalten Progression und höheres Kindergeld

Die Ampelkoalition hat sich aber nun geeinigt und am Mittwoch im Finanzausschuss das Inflationsausgleichsgesetz beschlossen. „Wir haben erfolgreich den kompletten Abbau der kalten Progression durchgesetzt“, erklärte FDP-Fraktionsvize Christoph Meyer.

Die Grünen haben dafür eine noch stärkere Erhöhung des Kindergelds erreicht. Es soll ab 2023 auf 250 Euro pro Monat steigen. Dies sei das Ergebnis der Verhandlungen zum Inflationsausgleichsgesetz, sagte Andreas Audretsch, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen. „Die starke Anhebung des Kindergelds ist ein wichtiger Schritt, um Familien in schwierigen Lagen zu unterstützen“, sagte Audretsch. So helfe man insbesondere Familien mit kleinen und mittleren Einkommen sowie Alleinerziehenden.

Mehr: Wer trägt die größte Steuerlast? Neue Daten räumen mit alten Mythen auf



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