Nov 10, 2022
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Justizministerkonferenz: Länder wollen 350 Millionen pro Jahr mehr für Justiz – Bund sieht keinen Spielraum

Written by Heike Anger


Akten im Gericht

Die Länder fordern vom Bund Gelder für mehr Stellen und zusätzlich 350 Millionen Euro pro Jahr bis 2025 für die Digitalisierung der Justiz.



(Foto: dpa)

Berlin Seit Monaten streiten sich Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) und die Länder über mehr Geld für die Justiz. Nun bekommt der Bundesminister es von den Länderjustizministern noch einmal schriftlich: Sie wollen nicht nur Mittel für die Digitalisierung der Justiz, sondern auch für mehr Personal.

Eine entsprechende Erklärung unterzeichneten die Justizministerinnen und -minister aller Länder am Donnerstag bei der Justizministerkonferenz (Jumiko) in Berlin.

Konkret soll nach dem Willen der Länder der bisherige „Pakt für den Rechtsstaat“ für mehr Stellen in der Justiz weitergeführt werden. Dafür seien 220 Millionen Euro für die Jahre 2023 bis 2027 in drei Tranchen auszuzahlen. Zusätzlich fordern die Länder für die Digitalisierung der Justiz jährlich 350 Millionen Euro bis 2025.

Im 2021 geschlossenen Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP heißt es: „Wir verstetigen mit den Ländern den Pakt für den Rechtsstaat und erweitern ihn um einen Digitalpakt für die Justiz.“

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Buschmann hatte zuletzt allerdings nur noch von einem „Pakt für den digitalen Rechtsstaat“ gesprochen. Er bot den Ländern „trotz der krisenbedingt schwierigen Haushaltslage“ an, bis zu 200 Millionen Euro für Digitalisierungsprojekte in der Justiz zur Verfügung zu stellen. Nach diesen Plänen sollen im kommenden Jahr zunächst 50 Millionen Euro an die Länder fließen.

Länder wollen 350 Millionen, Buschmann bietet 50 Millionen

Weitere Mittel – etwa für zusätzliche Stellen – sind nicht Teil des Angebots. Daran änderte auch ein Krisentreffen von Buschmann mit seinen Länderkollegen im September nichts.

Die Länder verweisen auf den im Koalitionsvertrag zugesagten Rechtsstaatspakt 2.0. Der Jumiko-Vorsitzende, Bayerns Ressortchef Georg Eisenreich (CSU), sagte am Donnerstag in Berlin: „Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine mahnt uns, dass Frieden, Freiheit und Demokratie Tag für Tag verteidigt werden müssen. Wir erwarten eine angemessene Beteiligung des Bundes an Kosten, die durch Bundesgesetze verursacht werden.“

Der Deutsche Richterbund (DRB) schloss sich der Forderung an: „Es braucht eine breit angelegte Investitionsoffensive von Bund und Ländern, um die Justiz personell nachhaltig zu stärken und technisch auf die Höhe der Zeit zu bringen“, sagte die DRB-Vorsitzenden Andrea Titz und Joachim Lüblinghoff in Berlin.

„SPD, Grüne und FDP stehen bei der Justiz im Wort.“ Ohne deutlich mehr Personal werde es der Justiz kaum gelingen, den digitalen Umbruch parallel zu den stetig wachsenden Kernaufgaben in der Rechtsprechung zu stemmen.

Im Jumiko-Beschluss heißt es: „Die Justizministerinnen und Justizminister stellen zudem fest, dass auch durch gesetzliche Initiativen keine auch nur annähernd vergleichbare Entlastung der Justizhaushalte der Länder geschaffen wurde oder in Aussicht steht.“

Nach eigenen Angaben stecken die Länder jährlich mehr als 15 Milliarden Euro in die Justiz. Hinzu kommen die Kosten für den Strafvollzug.

In der vergangenen Legislaturperiode hatte die Große Koalition einen „Pakt für den Rechtsstaat“ beschlossen. Der Bund hatte damals 220 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um zusätzliche Stellen bei den Staatsanwaltschaften und an Gerichten zu schaffen.

Laut Bundesjustizministerium haben die Länder zwischen 2017 und 2021 rund 2700 Stellen für Richter und Staatsanwälte neu geschaffen und knapp 2500 Stellen neu besetzt. Das zwischen Bund und Ländern vereinbarte Ziel von 2000 neuen Stellen wurde damit übertroffen.

Buschmann könnte Länder kaltstellen

Bundesjustizminister Buschmann hatte zuletzt darauf verwiesen, dass sein Vorhaben zur Verkürzung der sogenannten Ersatzfreiheitsstrafe den Ländern Einsparungen in Höhe von 60 Millionen Euro pro Jahr bringe.

Wer eine Geldstrafe nicht zahlen kann oder will, muss dafür ersatzweise ins Gefängnis. An diesem Grundsatz will Buschmann zwar nichts ändern. Laut seinem Entwurf soll ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe aber künftig nicht mehr einem, sondern zwei sogenannten Tagessätzen entsprechen. Die Zeit hinter Gittern würde dadurch also kürzer, was die Kosten im Justizvollzug senken würde.

Buschmann erklärte: „Auf den Zeitraum einer Legislaturperiode gerechnet ist das übrigens mehr, als der alte Pakt für den Rechtsstaat bewegt hat.“ Und es sei vor allen Dingen keine Anschubfinanzierung, sondern eine Entlastung, die bleibe.

Zudem könnte der Justizminister bei anhaltendem Protest der Länder auf die Idee kommen, einfach ein Digitalisierungsprogramm aufzulegen, für das sich die Länderjustizminister dann bewerben müssten. Nur willige Länder bekämen dann Gelder.

Mehr: Quick-Freeze-Verfahren: Vorstoß des Justizministers entfacht neuen Streit um Vorratsdatenspeicherung



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Politik

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