Nov 10, 2022
141 Views
Comments Off on Justiz: Knappe Mehrheit der Länder stimmt gegen anlasslose Vorratsdatenspeicherung
0 0

Justiz: Knappe Mehrheit der Länder stimmt gegen anlasslose Vorratsdatenspeicherung

Written by pinmin


Marco Buschmann

Der Justizminister sprach sich im Vorfeld für das Quick-Freeze-Verfahren aus, bei dem nur aus begründeten Anlässen Daten gespeichert werden.


(Foto: IMAGO/Political-Moments)

Berlin Mit knapper Mehrheit haben sich die Justizminister der Länder gegen die von der Unionsseite geforderte anlasslose Vorratsdatenspeicherung zur Strafverfolgung im Netz ausgesprochen. Mit neun zu sieben stimmten die Fachminister am Donnerstag ihrer Herbstkonferenz in Berlin stattdessen für einen Antrag aus Hamburg und Sachsen, welches das von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) bevorzugte „Quick Freeze“-Verfahren präferiert.

„Fehlende Verkehrsdatenspeicherung kann verhindern, dass wir Straftaten aufklären und zum Teil noch laufenden Kindesmissbrauch stoppen können. Wer die Verkehrsdatenspeicherung ablehnt, der bremst unsere Ermittlerinnen und Ermittler aus“, sagte der Vorsitzende der Justizministerkonferenz, Bayerns Ressortchef Georg Eisenreich (CSU).

Dagegen betonte Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne), das „Quick Freeze“-Verfahren sei für die Behörden zunächst mal als ein zusätzliches Instrument bei der Verbrechensbekämpfung zu verstehen, welches nach Jahren der Unsicherheiten Rechtsfrieden bringen könne. Von daher sei es in der Sache ein echter Fortschritt, auch wenn die Vorstellungen unter den Ländern weit auseinander gingen.

Beim Quick-Freeze-Verfahren werden Telekommunikationsanbieter verpflichtet, bei einem Anfangsverdacht Daten zu einzelnen Nutzern für einen bestimmten Zeitraum zu speichern – sozusagen „einzufrieren“. Möglich soll dies allerdings lediglich bei schweren Straftaten wie Totschlag, Erpressung oder Kindesmissbrauch sein. Außerdem muss ein Richter der Maßnahme zustimmen.

Top-Jobs des Tages

Jetzt die besten Jobs finden und
per E-Mail benachrichtigt werden.

Denkbar ist hier beispielsweise die Speicherung von Daten aus einer bestimmten Funkzelle rund um den Tatort oder etwa auch die Standortdaten der Mobiltelefone von nahen Angehörigen eines Opfers.

Buschmann: „Wir dürfen keine Zeit verlieren“

„Uns verbinden die massiven grundrechtlichen Bedenken bei der geplanten Chatkontrolle“, sagte Buschmann nach der Konferenz. Digitale Bürgerrechte seien keine Bürgerrechte zweiter Klasse. Es sei ein wichtiges Signal, dass die Justizministerkonferenz anstelle einer Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen nun das „Quick Freeze“-Verfahren als grundrechtsschonende und verfassungskonforme Lösung begrüße. „Wir dürfen hier keine Zeit verlieren und sollten das neue Instrument den Ermittlern schnell an die Hand geben.“

Buschmann hatte seinen Entwurfvorschlag für das „Quick Freeze“-Verfahren Ende Oktober vorgelegt und erneut als Alternative zur anlasslosen Verkehrsdatenspeicherung präsentiert. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und mehrere Landesinnenminister hatten aber wiederholt erklärt, dass das Verfahren aus ihrer Sicht nicht ausreicht, um an die für Strafverfolgung wichtigen IP-Adressen zu kommen.

Mehr: Rechtsgutachten stellt Online-Handelsregister fatales Zeugnis aus – und verlangt die Abschaltung



<< Den vollständigen Artikel: Justiz: Knappe Mehrheit der Länder stimmt gegen anlasslose Vorratsdatenspeicherung >> hier vollständig lesen auf www.handelsblatt.com.

Article Categories:
Politik

Comments are closed.