Nov 16, 2022
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Kampf gegen Geldwäsche: Bargeld-Obergrenze: Bundesländer uneins über Limit von 10.000 Euro

Written by Dietmar Neuerer


Berlin In der Debatte über eine mögliche Begrenzung von Bargeldzahlungen auf 10.000 Euro sind die Bundesländer uneins. Während Bayern einen entsprechenden Vorstoß von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) ablehnt, signalisieren Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein Unterstützung für ein Cash-Limit.

„Eine Bargeldobergrenze ist ein wichtiges Instrument im Kampf gegen Geldwäsche und andere Formen von Kriminalität“, sagte Baden-Württembergs Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne) dem Handelsblatt. Das von Faeser vorgeschlagene Limit von 10.000 Euro „empfinde ich als eine verhältnismäßige Größe, die die persönliche Freiheit der Menschen und Unternehmen im Alltag nicht zu sehr einschränkt“.

Auch die Finanzministerin von Schleswig-Holstein, Monika Heinold (Grüne), begrüßt den Vorstoß der Innenministerin. „Er ist ein wertvoller Beitrag zur Kriminalitätsbekämpfung“, sagte Heinold dem Handelsblatt. Deutschland sei noch immer „Geldwäsche-Hochburg“. „Es ist Aufgabe des Staates, dagegen entschieden vorzugehen.“

Faeser argumentiert ähnlich. „Mir geht es darum, kriminelle Strukturen zu zerschlagen und ihnen kriminelle Einnahmen konsequent zu entziehen“, erklärte die Ministerin. Eine Beschränkung für Bargeldgeschäfte „verringert die Gefahr, dass Vermögenswerte von Kriminellen verschleiert werden“.

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Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) sieht dagegen in einer Begrenzung der Bargeldnutzung eine unverhältnismäßige Maßnahme. „Der Zwang zu digitalem Bezahlen führt nicht automatisch zu weniger Kriminalität. Das zeigt sich auch an der Cyberkriminalität, die im Zweifel gänzlich ohne Bargeld auskommt“, sagte er.

In etlichen EU-Staaten gibt es bereits Limits für Zahlungen mit Bargeld

Das Bargeldlimit ist eine von mehreren Maßnahmen der neuen Strategie des Bundesinnenministeriums zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität (OK), die Faeser am Mittwoch bei der Herbsttagung des Bundeskriminalamts (BKA) in Wiesbaden vorstellen will.

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Faeser bewegt sich damit auf der Linie der EU-Kommission, die sich im vergangenen Jahr für eine EU-weite Bargeldobergrenze von 10.000 Euro als Teil eines ganzen Pakets mit Maßnahmen für einen effizienteren Kampf gegen Geldwäsche starkgemacht hatte. Das Limit soll dazu beitragen, dass Geld aus kriminellen Geschäften nicht mehr so einfach in den regulären Wirtschaftskreislauf eingespeist werden kann.

Aktuell wird der Kommissionsvorschlag sowohl im EU-Parlament als auch im EU-Rat parallel beraten. Eine gemeinsame Position gibt es noch in keiner Institution. Aber im Parlament gibt es wohl eine Mehrheit. Allerdings gibt es auch Änderungsanträge, die die Grenze noch niedriger als 10.000 Euro ansetzen wollen.

In etlichen EU-Staaten gibt es bereits Limits für Zahlungen mit Bargeld. In Frankreich und Spanien liegt die Obergrenze zum Beispiel derzeit bei 1000 Euro. In Italien will Ministerpräsidentin Giorgia Meloni die Obergrenze von aktuell 2000 Euro auf 10.000 Euro anheben.

Belgien und Niederlande haben ein Limit von 3000 Euro. Häufig sind allerdings Zahlungen zwischen Privatpersonen, etwa beim Autoverkauf, ausgenommen. Keine Obergrenze haben Deutschland, Irland, Finnland, Schweden, Österreich und Ungarn.

Die Privatbanken in Deutschland hatten die Brüsseler Bestrebungen für europaweit einheitliche Regelungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im vergangenen Jahr zwar begrüßt. Die Bargeldobergrenze sah der Bundesverband deutscher Banken (BdB) jedoch als „symbolische, politische Entscheidung“, die wenig zur Bekämpfung von illegalen Geldströmen beitragen werde.

Trend zu mehr Zahlungen ohne Bargeld

Auch wurden schon verfassungsrechtliche Vorbehalte geäußert. Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, sprach einmal von „nicht gerechtfertigten Eingriffen in Freiheitsrechte, nämlich in die Vertragsfreiheit und Privatautonomie“.

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Der Speyrer Staatsrechtler Joachim Wieland teilt diese Einschätzung ausdrücklich nicht. Ein gesetzliches Bargeld-Limit von 10.000 Euro „wäre ein verhältnismäßiger Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit und die Berufsfreiheit und auch sonst verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden“, sagte Wieland dem Handelsblatt.

Eine solche Maßnahme sei legitim und geeignet, der Gefahr entgegenzuwirken, dass Vermögenswerte von Kriminellen verschleiert werden. Ein milderes Mittel sei dafür nicht ersichtlich. Zudem dürfte es aus Sicht Wielands für Betroffene „zumutbar sein, Geldzahlungen von 10.000 Euro und mehr unbar vorzunehmen“.

Vor allem in Deutschland wurden Obergrenzen für Bargeldgeschäfte immer mit Skepsis gesehen. Manche in der FDP sehen sich als die letzten Bewahrer der Barzahlungspraxis. „Eine Bargeldobergrenze ist Freiheitsentzug“, twitterte etwa der liberale Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) äußerte gar die Sorge, dass mit einer Beschränkung des Bargeldverkehrs alle Nutzer unter Generalverdacht gestellt würden.

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Dabei ist auch hierzulande, wohl auch befördert durch die Coronapandemie, der Trend, ohne Scheine und Münzen zu bezahlen, ungebrochen. Nach Angaben der Bundesbank wurden in Deutschland im vergangenen Jahr 27 Milliarden Zahlungsvorgänge im Gesamtwert von 65 Billionen Euro bargeldlos abgewickelt.

Im Vergleich zum Vorjahr entspreche dies bei der Anzahl einer Steigerung um fünf Prozent, beim Wert gab es ein Plus um acht Prozent. Acht Milliarden Zahlungen in Deutschland wurden 2021 demnach per Karte abgewickelt und damit zehn Prozent mehr als ein Jahr zuvor.

Mehr: Bargeld-Obergrenze rückt näher – Lindner rechnet mit 10.000-Euro-Limit



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