Nov 21, 2022
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Arbeitsverwaltung: Kritik an überstürzter Reform – Jobcenter müssen wohl Folgen des neuen Wohngeldes tragen

Written by Heike Anger


Hochhäuser in Hamburg

Viele Menschen können sind bei ihren Wohnkosten auf Unterstützung angewiesen.


(Foto: imago images/Hoch Zwei Stock/Angerer)

Berlin Als Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) vergangene Woche das Wohnungsamt in Berlin-Pankow besuchte, klagte ihr Fachbereichsleiter Marco Schaum sein Leid: „Ich habe die Befürchtung, dass wir von Anträgen überrannt werden“, sagte er mit Blick auf das neue Wohngeld Plus, das im Januar startet.

Denn die Bundesregierung will nicht nur die Leistung um durchschnittlich 190 Euro im Monat erhöhen, sondern auch den Empfängerkreis von derzeit 600.000 auf zwei Millionen Haushalte ausweiten. Er habe schlichtweg nicht genug Personal, um die erwartete Antragsfülle zeitnah abarbeiten zu können, warnte Schaum. Und damit steht das Wohnungsamt in Berlin-Pankow nicht allein.

In vielen Kommunen warten Antragsteller schon heute monatelang auf ihren Bescheid, in der Spitze sogar bis zu einem Jahr. Damit niemand in eine finanzielle Notlage komme, hätten die Wohngeldstellen deshalb in den ersten 24 Monaten die Möglichkeit, vorläufige Bescheide zu erstellen, sagte Geywitz.

In der Arbeitsverwaltung gibt es nun die Befürchtung, dass Beschäftigte, bei denen das Geld nicht für die Miete reicht, lieber gleich zum Jobcenter gehen, um dort Bürgergeld zu beantragen. Und dass die Jobcenter-Mitarbeiter letztlich ausbaden müssen, was die Wohngeldstellen wegen einer überstürzten Reform nicht leisten können.

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Gesetz sieht Moratorium vor

Das Wohngeld ist eine sogenannte vorrangige Leistung. Reicht das eigene Einkommen nicht, um Lebensunterhalt und Miete zu decken, ist zunächst zu prüfen, ob ein Wohngeldanspruch besteht. Erst danach kämen das Arbeitslosengeld II beziehungsweise ab Januar voraussichtlich das neue Bürgergeld zum Tragen.

Gleichzeitig müsste bei Grundsicherungsempfängern geprüft werden, ob sie durch die Erweiterung des Empfängerkreises beim Wohngeld nicht plötzlich leistungsberechtigt wären.

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Allerdings findet sich im vom Bundestag bereits beschlossenen Gesetz ein Moratorium. Demnach sollen die Jobcenter Bürger, die schon Grundsicherung beziehen oder bis Juni 2023 einen Antrag darauf stellen, nicht mehr auf das vorrangige Wohngeld verweisen. Das soll offenbar den erwarteten Ansturm in den Wohngeldstellen abfedern.

Laut Gesetzentwurf sind rund 380.000 „Wechslerhaushalte“ betroffen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisiert, dass sie schlechtergestellt werden, wenn die Prüfung auf den – meist höheren – Wohngeldanspruch unterbleibt. Zudem könnten diese Menschen mit dem Wechsel ins Wohngeld den „vielfältigen Verpflichtungen und Auflagen“ entgehen, die ihnen von den Jobcentern auferlegt werden.

Zu den „Wechselhaushalten“ kommen gut eine Million Haushalte, die bisher überhaupt keine existenzsichernden Leistungen bezogen haben und nun durch die Verbesserungen beim Wohngeld erstmals leistungsberechtigt werden. Wenn diese aber wegen langer Bearbeitungs- und Wartezeiten lieber gleich einen Antrag auf Bürgergeld stellen, kann das Jobcenter sie nicht zurückweisen.

>> Lesen Sie hier: Hubertus Heil: Der Anwalt der Abgehängten kämpft um seine Sozialstaatsreform

Da das Moratorium ein halbes Jahr dauert, baut sich wiederum bei den Jobcentern eine Welle auf, die zur Mitte nächsten Jahres zu starker Mehrbelastung führt. Denn dann muss die Arbeitsverwaltung für die bis dahin aufgelaufenen Fälle prüfen, ob ab 1. Juli statt des Bürgergeldanspruchs ein Wohngeldanspruch besteht.

Das ist auch aus der Perspektive der Leistungserbringer interessant: Denn während das Wohngeld je zur Hälfte vom Bund und den Kommunen getragen wird, zahlt das Bürgergeld der Bund allein.

Kritik an der Bundesregierung

Am kommenden Freitag soll die Reform mit der Verabschiedung im Bundesrat die letzte parlamentarische Hürde nehmen. Der Bundesratsausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung empfiehlt der Länderkammer zwar, dem Gesetz zuzustimmen, übt aber gleichzeitig auch scharfe Kritik an der Bundesregierung.

So habe Bauministerin Geywitz „die vielfältigen Vorschläge zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands“ beim Wohngeld „weitestgehend nicht aufgegriffen“, heißt es in der Ausschussempfehlung. Darüber hinaus solle die Länderkammer die Bundesregierung in einer – rechtlich allerdings nicht verbindlichen – Entschließung auffordern, das Inkrafttreten des Gesetzes auf den 1. April 2023 zu verschieben, „um die Umsetzung des Wohngeld-Plus-Gesetzes administrierbar zu gestalten“.

1,4

Millionen

zusätzliche Haushalte sollen durch die Reform einen Anspruch auf Wohngeld erhalten. (Quelle: Bauministerium)

Bauministerin Geywitz kennt die Bedenken. Es handele sich um die „größte Reform des Wohngelds in der Geschichte der Bundesrepublik“, sagte sie vergangene Woche in Berlin-Pankow. „Normalerweise würde man für so eine Reform eher zwei Jahre ansetzen.“

Andererseits könnten Antragsteller aber erst Unterstützung bekommen, wenn ein entsprechendes Gesetz in Kraft getreten sei. Und der augenblickliche Anstieg der Wohnkosten erlaube keinen Aufschub.

Mehr: Was die Bundesregierung zum Hartz-IV-Nachfolger plant



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