Nov 21, 2022
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Corona: Impfpflicht in Kliniken und Pflegeeinrichtungen könnte fallen

Written by Jürgen Klöckner


Krankenhaus

In Deutschland ist die einrichtungsbezogene Impfpflicht im März gestartet.



(Foto: dpa)

Berlin Ende September war für Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die Sache klar. In „nicht allzu ferner Zukunft“ werde die Sieben-Tage-Inzidenz bei 1000 liegen. Die Welle werde nicht so schnell von allein enden, sagte er.

Lauterbachs Warnungen sind nicht eingetroffen. Derzeit liegt der Wert bei rund 180 neuen Infektionen pro Woche und 100.000 Einwohnern. Die Herbstwelle ist – trotz aller anderslautenden Prognosen – unter Kontrolle. Seither überschlagen sich die Rufe danach, die letzten verbleibenden Maßnahmen aufzuheben – auch die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht.

Darunter ist eine verpflichtende Impfung von Beschäftigten im Gesundheits- und Pflegesektor zu verstehen. Zumindest in diesem Punkt will Lauterbachs Ministerium nun offenbar einlenken.

Selbst Patientenschützer hatten ein Ende der Maßnahme gefordert

Bei der sich ausbreitenden und als noch ansteckender geltenden Variante BQ.1.1. sei nicht mehr davon auszugehen, dass eine Impfung der Beschäftigten die Heimbewohner noch ausreichend vor Ansteckung schütze, teilte das Ministerium am Montag mit. Man werde die einrichtungsbezogene Impfpflicht deswegen nicht fortsetzen.

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Die gesetzliche Grundlage wurde vor knapp einem Jahr beschlossen, trat am 16. März in Kraft und läuft ohne eine Verlängerung in diesem Jahr aus. Mehrere Bundesländer, darunter Sachsen, Baden-Württemberg, Bayern und Thüringen hatten bereits vor Monaten von Lauterbach gefordert, die Maßnahme auslaufen zu lassen. Unter anderem führten sie an, dass die Impfpflicht den Personalmangel in dem Bereich noch verschärfe.

Selbst Patientenschützer hatten ein Ende der Maßnahme gefordert – und begrüßen nun die Entscheidung. „Die Impfung schützt vor schweren Krankheitsverläufen und Tod, aber nicht vor Weitergabe des Virus“, sagte der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, dem Handelsblatt. „Deshalb lief die einrichtungsbezogene Impfpflicht von Anfang an ins Leere.“

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Viele Bundesländer und Gesundheitsämter hätten das erkannt und Sanktionen hinausgezögert. „Deshalb ist es eine vernünftige Entscheidung, die Teilimpfpflicht auslaufen zu lassen“, sagte Brysch. „Darüber hinaus sollten in den letzten sechs Wochen des Jahres keine Zwangsmaßnahmen gegen Nichtgeimpfte vollstreckt werden.“

Lauterbach hatte bis zuletzt offengelassen, wie er in der Sache verfahren wolle. „Wir werden von dem Verlauf der Herbst- und Winterwelle abhängig machen, wie wir mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht umgehen“, sagte er etwa bei einer Regierungsbefragung Mitte Oktober.

Auch weitere Regeln sollen nicht dauerhaft fortgesetzt werden

Das Bundesgesundheitsministerium ist offenbar auch in anderen Punkten dazu bereit, den Coronakurs zu lockern. „Durch den Aufbau der Immunität in der Bevölkerung ist damit zu rechnen, dass wir nach dem Winter anders an die Pandemie herangehen und die Regeln auch möglicherweise grundsätzlich etwas verändern werden“, hieß es am Mittwoch. „Es ist nicht vorgesehen, dass die jetzigen Regeln dauerhaft fortgesetzt werden.“

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Das derzeit geltende Infektionsschutzgesetz läuft am 7. April 2023 aus. Es sieht unter anderem eine Maskenpflicht im Fernverkehr und Kliniken vor und ermöglicht den Ländern, strengere Maßnahmen wie beispielsweise Zugangsbeschränkungen einzuführen. Kurzfristig will Lauterbachs Ministerium daran aber nichts ändern. Die Zahl der Ansteckungen werde im Winter wieder zunehmen, hieß es.

Auch den Rufen nach einem Ende der Isolationspflicht erteilt Lauterbach weiterhin eine Absage. Zuletzt hatte der FDP-Gesundheitsexperte Andrew Ullmann seine Forderung nach einem bundesweiten Ende der Regel erneuert. Vier Bundesländer hatten die Isolationspflicht kürzlich gekippt, was Lauterbach mit Hinweis auf den Schutz von vulnerablen Gruppen scharf kritisierte.

Das Robert-Koch-Institut empfiehlt den Ländern, für Infizierte fünf Tage Isolation anzuordnen. Angeraten wird eine dringende Empfehlung, die Selbstisolation danach erst zu beenden, wenn ein (Selbst-)Test negativ ausfällt. Beschäftigte des Gesundheits- und Pflegewesens sollen zudem 48 Stunden vor der Testabnahme symptomfrei gewesen sein.

Mehr: Ende der Corona-Isolationspflicht in vier Bundesländern – „Schätzen Lage anders ein als Lauterbach“



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