Feb 22, 2023
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Fanpage: Bundesdatenschützer will Facebook-Verbot für Bundesregierung verhängen

Written by Dietmar Neuerer

Alle Behörden stünden indes in der Verantwortung, sich „vorbildlich“ an Recht und Gesetz zu halten. „Dies ist nach dem Ergebnis meiner Prüfungen beim Betrieb einer Fanpage wegen der umfassenden Verarbeitung personenbezogener Daten der Nutzenden aktuell unmöglich.“ Es sei zwar wichtig, dass der Staat über soziale Medien erreichbar sei und Informationen teilen könne. „Das darf er aber nur, wenn die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger gewahrt bleiben.“

Kelber hat das Bundespresseamt (BPA) zu Beginn der Woche schriftlich angewiesen, den Betrieb der Regierungsseite bei Facebook einzustellen. Ab Erhalt des Bescheids hat das BPA nun vier Wochen Zeit, diesen umzusetzen. Es kann Kelbers aber auch anfechten und innerhalb eines Monats gegen den Bescheid zu klagen.

Kelber hatte bereits im Mai 2021 die Forderung nach einer Schließung der Facebook-Fanseiten in einem Rundschreiben an alle Bundesministerien und obersten Bundesbehörden erhoben. Danach hatte das Bundespresseamt mit Facebook über die Datenschutzbedenken der Behörde gesprochen.

Kelber stellte danach fest, Facebook habe leider auch dem Presseamt nur das öffentlich bekannte „Addendum“ von Oktober 2019 übersandt. Diese Vereinbarung sieht vor, dass sich Seitenbetreiber und Facebook die Verantwortung der Fanseite teilen. Alle relevanten Pflichten für den eingeforderten Datenschutz liegen demnach bei Facebook.

Bundesregierung kann gegen den Bescheid klagen

Kelber hält allerdings das „Addendum“ für unzureichend, um die Datenschutz-Bestimmungen zu erfüllen. „Dies zeigt aus meiner Sicht, dass Facebook zu keinen Änderungen an seiner Datenverarbeitung bereit ist“, erklärte Kelber damals in seinem Rundbrief.

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Die Ressorts und deren Geschäftsbereiche, die Fanpages betreiben, könnten ihrer Rechenschaftspflicht gemäß der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht nachkommen. Er hatte daher allen Behörden empfohlen, die eine Fanpage betrieben, diese bis Ende 2021 abzuschalten.

Da dies nicht geschehen ist, geht Kelber jetzt den nächsten Schritt. Dem Presseamt warf er vor, bis heute nicht nachgewiesen zu haben, dass die Grundsätze des Datenschutzrechts eingehalten werden. Insbesondere kritisierte er, dass es nach seiner Begutachtung hier bislang an einer „wirksamen“ Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung fehle.

Außerdem müsse nach dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz für die Verwendung nicht unbedingt erforderlicher Cookies und ähnlicher Trackingtechnologien eine Einwilligung eingeholt werden, gab Kelber überdies zu bedenken. „Im Falle der Facebook-Fanpages wird eine solche Einwilligung jedoch nach Ergebnis der aufsichtsbehördlichen Prüfungen derzeit nicht wirksam eingeholt.“

Mit einem Abschalten der Facebook-Seiten verlöre die Bundesregierung erheblich an Reichweite. Die zentrale Seite der Bundesregierung hat auf Facebook etwa 920.000 Fans und über eine Million Abonnenten.
Das Bundepresseamt kann die Anordnung Kelbers anfechten. Es besteht die Möglichkeit, innerhalb eines Monats gegen den Bescheid zu klagen.

Eine Sprecherin des Presseamtes erklärte, man werde den Bescheid eingehend und sorgfältig prüfen. „Auf Grundlage dieser Prüfung werden wir innerhalb der vom Bundesdatenschutzbeauftragten gesetzten Frist über die nächsten Schritte entscheiden.“ Der Facebook-Auftritt sei ein wichtiger Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung, an dem man zunächst bis zum Abschluss der genannten Prüfungen festhalten werde.

Die sozialen Medien ermöglichten einen unmittelbaren und schnellen Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürger, der gerade in Krisenzeiten besonders wichtig sei, sagte die Sprecherin weiter. Die Bundesregierung setze sich für eine möglichst datenschutzfreundliche Ausgestaltung der Sozialen Medien ein.

„In dem Verfahren (…) geht es um die Klärung grundsätzlicher, komplexer Sach- und Rechtsfragen zum europäischen Datenschutzrecht, die im Ergebnis jeden Betreiber einer Facebook-Seite in der EU betreffen können: nicht nur staatliche Stellen, sondern auch private Unternehmen.“ Das Bundespresseamt werde sich an diesem Klärungsprozess beteiligen.

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