Mar 16, 2023
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E-Fuels: Wissing-Vorschlag – Wie der Verbrenner-Streit gelöst werden könnte

Written by pinmin

Berlin, Brüssel Das Bundesverkehrsministerium hat in einem Brief an die EU-Kommission dargelegt, wie eine Lösung im Verbrenner-Streit aussehen könnte. Das geplante EU-Gesetz zum Verbrenner-Aus soll so umgedeutet werden, dass weiterhin neue Diesel- und Benzinautos zugelassen werden können.

Zuvor hatte die Kommission lediglich vorgeschlagen, die Formulierung zu konkretisieren, nach der im Gesetz ein Schlupfloch für neue Verbrenner-Pkw geschaffen werden soll, war in Brüssel zu hören. Damit sei Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) nicht zufrieden gewesen.

Laut „Politico“ sieht der Vorschlag des Ministeriums vor, dass die Definition CO2-neutraler Autos in einem anderen Gesetz geregelt wird. Das hätte den Vorteil, dass das fertig ausgehandelte Gesetz zu den Flottengrenzwerten keine neue Schleife durch das EU-Parlament drehen müsste.

Abgeordnete des Europaparlaments hatten klargemacht, dass sie das Gesetz zu den Flottengrenzwerten auf keinen Fall antasten wollen. Immerhin hat es alle Schritte des langwierigen Verhandlungsprozesses in der EU durchlaufen und sollte nur noch final bestätigt werden, als Wissing den Prozess stoppte.

Wissings juristischer Trick ist möglich, da im Gesetz zu den Flottengrenzwerten nicht definiert ist, was ein CO2-neutrales Auto ist. Stattdessen wird die Definition aus dem Gesetz zur Abgasnorm verwendet, bekannt als Euro 6. Dort wird in den Vorschriften zu sogenannten Typengenehmigungen festgelegt, wie sich der CO2-Ausstoß eines Autos berechnet.

>> Lesen Sie hier: Darum geht es im E-Fuel-Streit – die wichtigsten Fragen und Antworten

Bei den Flottengrenzwerten geht es um den Ausstoß von CO2, bei der Abgasnorm um den Ausstoß von Schadstoffen wie Stickoxiden und Feinstaub. Während der Gesetzgebungsprozess für neue Flottengrenzwerte eigentlich abgeschlossen ist, hat der Prozess für die neue Abgasnorm gerade erst begonnen. Dabei soll die geltende Norm Euro 6d durch die neue Norm Euro 7 ersetzt werden.

Kommission hatte sich gegen Schlupfloch entschieden

„Die Vorschriften für die Typengenehmigungen werden immer wieder geändert. Werden dort mit E-Fuels betriebene Fahrzeuge als Nullemissionsfahrzeuge definiert, wirkt sich das auch auf die Regelung zu den Flottengrenzwerten aus“, sagt Ralf Diemer, Geschäftsführer der E-Fuel-Alliance, einer Lobbygruppe, in der sich Ölhändler und Automobilzulieferer zusammengeschlossen haben.

„Es ist nicht die übliche Form der Gesetzgebung, aber es ist im EU-Recht möglich, die Bedeutung eines Gesetzes durch Bestimmungen in einem anderen Gesetz zu verändern“, bestätigt Julia Poliscanova von der Organisation Transport and Environment, die sich gegen den Einsatz von E-Fuels in neuen Pkw einsetzt.

>> Lesen Sie hier: Produkte aus CO2 – So wird der Klimasünder zum wertvollen Rohstoff

Ein im vergangenen Jahr kursierender Entwurf für die Typengenehmigungen sah sogar vor, dass eine Definition für ausschließlich mit CO2-neutralen Kraftstoffen fahrende Autos geschaffen wird. In der schließlich veröffentlichten Version des Dokuments war der entsprechende Absatz dann aber nicht mehr enthalten. Laut Diemer hatte EU-Industriekommissar Thierry Breton den Vorschlag gemacht, Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans habe ihn abgelehnt.

Zwei Varianten des juristischen Tricks

Zwei Möglichkeiten gäbe es laut E-Fuel-Alliance, über die Typengenehmigungen die Definition für CO2-neutrale Fahrzeuge zu verändern.

Zum einen könnte ein Autobauer für jeden neu zugelassenen Verbrenner eine gewisse Menge E-Fuels zusätzlich in den Markt bringen, die etwa dem Verbrauch des Autos über seine gesamte Lebenszeit entspricht. Diese E-Fuels würden dann dem normalen Benzin oder Diesel beigemischt. Das neu zugelassene Auto würde denselben Kraftstoffmix tanken wie andere Autos auch, aber behandelt werden wie ein Fahrzeug ohne Emissionen.

Möglicherweise ist das die Lösung, die Wissing nun vorschwebt. Laut „Politico“ enthält sein Vorschlag „eine Art Anrechnungssystem“. Technisch ließe sich das mit überschaubarem Aufwand umzusetzen. Doch es wäre juristisch eher kompliziert und entspräche nicht dem, was die FDP verlangt, was im Koalitionsvertrag steht und was im EU-Gesetz festgehalten wurde.

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Zum anderen könnten die neuen Autos spezielle Einfüllstutzen verbaut bekommen, in die nur spezielle Zapfhähne passen. An Tankstellen müssten aus diesen Zapfhähnen reine E-Fuels fließen.

Dieses System wäre juristisch leicht umzusetzen, technisch dafür umso schwerer. Unter anderem müsste eine neue Infrastruktur an den Tankstellen entstehen. Außerdem wäre es leicht zu umgehen mithilfe eines simplen Trichters.

Ob sich die EU-Kommission auf solche Vorschläge einlassen würde, ist darum höchst unsicher. Die Grünen im Europaparlament stärken der Kommission dabei den Rücken. „An einem Kompromiss scheint die FDP nicht interessiert zu sein“, sagt der Abgeordnete Rasmus Andresen. „Mein Eindruck ist, dass sich Volker Wissing nur damit zufriedengeben würde, das Gesetz selbst zu ändern. Und das geht natürlich nicht.“

Aus der Fraktion der Liberalen, in der auch die FDP Mitglied ist, kam Anfang der Woche ein dramatischer Appell von der Schwedin Emma Wiesner. Um klarzumachen, an wen sich ihre Worte richteten, sagte sie auf Deutsch: „Hören Sie auf, zentrale Elemente unseres Klimaschutzpakets wie das Ende des Verbrenners zu blockieren.“

Mehr: Welche deutschen Industriezweige von E-Fuels profitieren würden



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