Am Mittwoch hält von der Leyen ihre Rede zur Lage der Union.
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Brüssel Genau vor einem Jahr hat Ursula von der Leyen angekündigt: „Wir müssen die Hindernisse beseitigen, die unseren kleineren und mittleren Unternehmen nach wie vor das Leben schwer machen“, sagte die Kommissionspräsidentin in ihrer Rede zur Lage der Europäischen Union im vergangenen September und versprach ein KMU-Entlastungspaket.
Ein Jahr hat sich die Kommission Zeit gelassen, dieses Versprechen einzulösen. Genau einen Tag bevor von der Leyen wieder vor das Parlament tritt, um ihre jährliche Rede zur Lage der Union zu halten, hat die Kommission das Paket am heutigen Dienstag vorgestellt.
Konkret geht es dabei um zwei Gesetzentwürfe. Zum einen soll die Zahlungsverzugsrichtlinie überarbeitet und ein einheitlicher Rahmen für die Besteuerung von Unternehmen geschaffen werden. Zum anderen soll in Zukunft ein Mittelstandsbeauftragter direkt der Kommissionspräsidentin und dem Binnenmarktkommissar unterstellt sein.
„Das ist genau das, was wir jahrelang gefordert haben“, sagt Markus Pieper, Mitglied des Europäischen Parlaments für die CDU. Auch die Überarbeitung der Zahlungsverzugsrichtlinie hält Pieper für sinnvoll. „Das ist allerdings nicht das, was wir unter Bürokratieabbau verstehen“, so der Abgeordnete. „Ein wolkiges Bekenntnis zum Bürokratieabbau reicht nicht“, sagt auch Joachim Schuster (SPD).
Die überarbeitete Zahlungsverzugsrichtlinie soll Unternehmen helfen, Geld auch aus anderen Ländern der EU einzutreiben. Dabei sind verbindliche Zahlungsfristen von 30 Tagen für alle Handelsgeschäfte einzuhalten. Ein Viertel der Insolvenzen bei kleinen und mittleren Unternehmen innerhalb der EU ist derzeit auf nicht erhaltene Zahlungen zurückzuführen.
Vorsitzende des Binnenmarktausschusses begrüßt die Reform
Anna Cavazzini, Vorsitzende des Binnenmarktausschusses, begrüßt den Entwurf: „Eine Reform des Gesetzes zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs ist längst überfällig, um den kleinen und mittelständischen Unternehmen das Leben im EU-Binnenmarkt leichter zu machen“, sagt die Grünen-Politikerin.
Im gleichen Zug hat die EU-Kommission außerdem einen Gesetzentwurf vorgelegt, der einen einheitlichen Rahmen für die Besteuerung von Unternehmen schaffen soll. In Zukunft sollen Unternehmen nur noch ein Steuerformular ausfüllen müssen, nämlich da, wo ihr Hauptsitz ist – dieses Formular soll dann an die Behörden der Länder mit weiteren Niederlassungen weitergleitet werden.
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„Eine stärkere Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung in der EU ist der Schlüssel zur langfristigen Bekämpfung von Steuertricks durch große Unternehmen“, sagt Rasmus Andresen von den Grünen. Es sei allerdings enttäuschend, dass die EU-Kommission nicht die Möglichkeiten in Steuerfragen ausreize, um eine gerechte Gewinnverteilung zwischen den Mitgliedstaaten durchzusetzen.
„Man muss realistisch sein“, sagt Markus Ferber (CSU). „Die Kommission hat bereits mehr als einmal die Vereinheitlichung der Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage vorgeschlagen und sich noch jedes Mal bei den Mitgliedstaaten eine blutige Nase geholt.“
Auch die Deutsche Industrie- und Handelskammer hält sowohl die Überarbeitung der Zahlungsverzugsrichtlinie als auch den einheitlichen Rahmen für die Unternehmensbesteuerung für grundsätzlich valide Vorhaben. „Die daraus resultierenden konkreten Entlastungen speziell für den Mittelstand in Deutschland dürften aber begrenzt sein“, sagt DIHK-Präsident Peter Adrian. Genauso sieht es Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks: „Die Überarbeitung der Zahlungsverzugsrichtlinie mag in manchen Mitgliedstaaten zu Verbesserungen für kleine und mittelständische Unternehmen und Betriebe führen, reicht jedoch bei Weitem nicht aus und geht am eigentlichen Problem vorbei.“
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