Wärmenetze hätten einen “gewaltigen Vorteil” gegenüber Einzellösungen wie Wärmepumpen oder Gasthermen: “Bei Umstellung auf erneuerbare Energiequellen profitieren alle angeschlossenen Gebäude auf einen Streich”, und Hausbesitzer seien ihre Heizungssorgen los. Neben dem Heizungsgesetz (GEG), das vor allem individuelle Heizungen adressiert, arbeitet die Ampelregierung an einem Gesetz zu Wärmenetzen, das Kommunen zur Erstellung konkreter Ausbaupläne verpflichtet. Um ein Förder-Wirrwarr zu verhindern, müsse das GEG noch geändert werden, forderte VKU-Chef Liebing. “Dort, wo die kommunale Planung Wärmenetze vorsieht, darf der Staat nicht gleichzeitig den Einbau von Wärmepumpen fördern.”
Noch ist im Gesetz vorgesehen, unterschiedliche Technologien im selben Gebiet zu fördern. Laut Gesetzentwurf sollen die Wärmepläne der Kommunen allerspätestens Ende 2027 fertig sein und bis dann somit Klarheit herrschen, welche Häuser angeschlossen werden könnten. “Ich rate daher allen Haushalten, die eine Umstellung ihrer Heizung erwägen: Bitte Füße stillhalten und mit der Entscheidung warten”, sagte Liebing. “Wer es eilig hat, kann auch den kommunalen Versorger fragen, ob Fernwärme eine Option werden könnte oder nicht. In vielen Fällen wird es dann eine Orientierung geben.”
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