Jul 9, 2023
43 Views
Comments Off on Haushaltsplanung: Streichung des Elterngeldes bei hohen Einkommen nicht rückwirkend
0 0

Haushaltsplanung: Streichung des Elterngeldes bei hohen Einkommen nicht rückwirkend

Written by pinmin


Elterngeld

Im Zuge der Haushaltsplanung sollen die Einkommensgrenzen zum Bezug des Elterngeldes gemindert werden.


(Foto: dpa)

Berlin Die geplante Streichung des Elterngeldes für besonders hohe Einkommen soll nicht rückwirkend gelten, sondern erst für Geburten ab dem 1. Januar 2024. Das bestätigte ein Sprecher des Bundesfamilienministeriums der Funke Mediengruppe. „Wer bereits Elterngeld oder Elterngeld plus bezieht, hätte weiter Anspruch darauf“, sagte der Sprecher demnach und sprach von „Bestandsschutz“.

Im Zuge der Haushaltsplanung für das kommende Jahr und den von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) forcierten Ausgabenkürzungen zur Schuldenbegrenzung plant die Ampel-Koalition das Elterngeld ab einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen von 150 000 Euro bei Paaren zu streichen. Die Grenze liegt bisher bei 300 000 Euro.

Über das Vorhaben war kontrovers diskutiert worden. Der Bundestag soll den Haushalt Anfang Dezember beschließen, bis dahin ist die Neuregelung des Elterngeldes nur ein Vorschlag.

Mehr: Lindner erwartet Korrektur beim Elterngeld



<< Den vollständigen Artikel: Haushaltsplanung: Streichung des Elterngeldes bei hohen Einkommen nicht rückwirkend >> hier vollständig lesen auf www.handelsblatt.com.

Article Categories:
Politik

Comments are closed.