Dieser Beitrag erschien zuerst als Blogbeitrag bei FIN LAW.
Ab dem 30. Dezember 2024 werden Kryptodienstleister in Europa nur mit MiCA Lizenz Kryptodienstleistungen erbringen dürfen. Bereits jetzt müssen sich die betroffenen Unternehmen auf die Geltung der neuen Regeln vorbereiten und sicherstellen, dass sie ihre Kryptodienstleistungen künftig auch auf Grundlage der dann erforderlichen Zulassungen und unter Einhaltung aller sie erfassenden Compliancepflichten anbieten können. Die MiCA wird für europäische Kryptodienstleister aber auch Vorteile mit sich bringen. Insbesondere wird der europäische Kryptomarkt unter der Geltung der MiCA keinen regulatorischen Flickenteppich mehr darstellen.
Die vereinheitlichte Beaufsichtigung der Kryptodienstleister in Europa bringt mit sich, dass auch die Möglichkeit eines Passportings bestehen wird. Kryptodienstleister können somit unter der MiCA eine ihnen in einem Mitgliedstaat erteilte MiCA Lizenz auch in anderen Mitgliedstaaten der EU für…
Weitere Quellen
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