Berlin Wegen zahlreicher Pannen soll die Bundestagswahl vom September vergangenen Jahres in 431 Berliner Wahlbezirken wiederholt werden. Das hat der Bundestag am späten Donnerstagabend mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP beschlossen.
Der Union und der AfD ging das nicht weit genug. Die beiden Oppositionsfraktionen wünschten sich eine Wiederholung in wesentlich mehr Wahlbezirken.
Betroffen sind nach dem Beschluss des Parlaments 327 der 2256 Wahlbezirke der Hauptstadt sowie 104 der 1507 Briefwahlbezirke. Die Wiederholung soll mit Erst- und Zweitstimme erfolgen.
Erneut gewählt werden soll in jenen Wahlbezirken, in denen die Stimmabgabe 2021 aufgrund von Wahlfehlern unterbrochen wurde, in denen es erhebliche Verzögerungen gab oder in denen Wähler wegen fehlender oder falscher Wahlzettel nicht gültig abstimmen konnten. Ein Wiederholungsgrund liegt auch vor, wenn Wahllokale noch nach 18.30 Uhr geöffnet waren.
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Unklar ist, wann die Teilwiederholung der Wahl stattfinden wird. Die Parteien im Bundestag gehen davon aus, dass der Beschluss vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten wird. Wann dieses dann entscheidet, ist offen.
Unklar sind auch die Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Bundestags. Sollte die Wahlbeteiligung bei der Teilwiederholung niedrig sein, könnte dies zur Folge haben, dass weniger Abgeordnete aus Berlin im Bundestag vertreten sein werden.
Chaos bei der Bundestagswahl in Berlin
Die Bundestagswahl am 26. September 2021 war in vielen Berliner Wahllokalen chaotisch verlaufen. Es gab lange Schlangen und Wartezeiten, falsche oder fehlende Stimmzettel, weswegen Wahllokale vorübergehend geschlossen werden mussten. Vielerorts blieben die Wahllokale bis weit nach 18.00 Uhr geöffnet, um den Wartenden noch die Stimmabgabe zu ermöglichen.
Die Verwaltung war heillos überfordert, weil parallel zum Bundestag auch das Abgeordnetenhaus und die zwölf Bezirksparlamente neu gewählt wurden. Hinzu kam ein Volksentscheid zur Enteignung großer Wohnungskonzerne. Der zeitgleich ausgetragene Berlin-Marathon erschwerte den Wahlhelfern die Arbeit, etwa das Nachliefern von Wahlzetteln, weil viele Straßen gesperrt waren.
Bundeswahlleiter Georg Thiel sah später ein „komplettes systematisches Versagen der Wahlorganisation“ in Berlin und legte einen Einspruch gegen die Wahl ein. Er verlangte, diese in sechs der zwölf Wahlkreise komplett zu wiederholen.
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Gegen die Wahl gingen insgesamt 2172 Einsprüche beim Wahlprüfungsausschuss des Bundestags ein – so viele wie nie zuvor. Rund 1700 davon betrafen allein den Wahlablauf in Berlin.
Thiel begrüßte die Entscheidung des Bundestags zur teilweisen Wiederholung. „Jetzt herrscht Klarheit“, hieß es in einer Mitteilung vom Freitag. „Aufgrund der Häufung und Schwere der Wahlfehler und weil diese sich auf die Sitzverteilung im Bundestag ausgewirkt haben können, ist diese Entscheidung meines Erachtens richtig, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den korrekten Wahlablauf nachhaltig zu sichern.“
Der Bundeswahlleiter pochte darauf, dass bis zu den nächsten Wahlen wichtige Fragen geklärt werden müssten. „Wir brauchen vor allem Rechtssicherheit dahingehend, wann ein Wahlfehler vorliegt und dieser Mandatsrelevanz entfaltet.“ Zu klären sei beispielsweise, wann Wahlräume nach 18 Uhr endgültig zu schließen seien oder welche Wartezeiten vor den Wahlräumen für die Bürger noch hinnehmbar seien, sagte Thiel.
Die Union kritisiert
Dass die Wahl nur in 431 Wahlbezirken wiederholt werden soll, stößt bei Teilen der Opposition auf Kritik. Der Unions-Obmann im Wahlprüfungsausschuss, Patrick Schnieder (CDU), warf der Ampel-Koalition vor, sich aus Angst vor Mandatsverlusten auf eine kosmetische Korrektur zu beschränken: „Sie rechnen das Fiasko klein.“
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Der Justiziar der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, wies den Vorwurf zurück. Man wolle die Wahl nur dort wiederholen, wo es tatsächlich Wahlfehler gegeben habe.
In der Hauptstadt steht zugleich die Abgeordnetenhauswahl vom selben Tag auf der Kippe. Darüber wird am kommenden Mittwoch (16.11.) das Berliner Verfassungsgericht entscheiden.
In der mündlichen Verhandlung zeichnete sich ab, dass das Gericht eine komplette Wiederholung anordnen könnte. Spätestens 90 Tage nach der Verkündung der Entscheidung müsste dann das Landesparlament neu gewählt werden.
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