Erstattung des Hotels nur bei fehlender Alternative und ab einer Verspätung von 60 Minuten
Das geht allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. So muss die Verspätung, die dafür verantwortlich ist, dass man nicht mehr am selben Tag das Ziel erreicht, mindestens 60 Minuten betragen, die Weiterfahrt tatsächlich unmöglich oder unzumutbar sein und die Schuld hierfür bei der Deutschen Bahn liegen. Außerdem kann die Deutsche Bahn ein alternatives Verkehrsmittel anbieten, für welches sie pro Person bis zu 80 Euro erstattet. Kommt man etwa um 0:30 in Frankfurt (Main) Hbf an und erreicht den Anschlusszug zum nahe gelegenen Heidelberg aufgrund einer Verspätung von über 60 Minuten nicht mehr, kann ein Taxi-Gutschein ausgegeben werden. Muss eine Gruppe von beispielsweise vier Personen nach Heidelberg, kommen sie auf diese Weise per geteiltem Taxi ohne zusätzlich anfallende Kosten an ihr Ziel.
Wird eine solche Lösung angeboten, erstattet die Deutsche Bahn keine Hotelkosten.
Achtung: Luxusunterkünfte werden nicht erstattet
Eine Erstattung von Hotelkosten wird nur genehmigt, wenn die Reisenden keine andere Möglichkeit mehr hatten, als eigenständig eine Unterkunft zu suchen – also beispielsweise auch dann, wenn die Deutsche Bahn nicht erreichbar ist. Es sollte sich laut Stiftung Warentest nicht um eine Luxusunterkunft handeln, da sonst Streits mit dem für die Erstattung zuständigen Servicecenter Fahrgastrechte aufkommen können.
Der Anspruch auf Erstattung ist ein Jahr nach Gültigkeitsdatum der Fahrkarte geltend und um die Erstattung zu erhalten, müssen Reisende beim Servicecenter ein ausgefülltes und abgestempeltes Fahrgastrechteformular, die Originalbelege der entstandenen Kosten sowie die Fahrkarte selbst einreichen. Auch eine formlose Bitte um Erstattung kann eingereicht werden, sofern alle relevanten Informationen enthalten sind.
Olga Rogler / Redaktion finanzen.net
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