Die nach Kriegsbeginn Ende Februar gestartete freiwillige Initiative der Versicherer für die Haftpflichtversicherung ukrainischer Fahrzeuge in Deutschland läuft Ende Mai aus. Ab 1. Juni 2022 müssen Autofahrer*innen aus der Ukraine mit der Grünen Karte oder einer Grenzversicherung nachweisen, dass ihr Fahrzeug haftpflichtversichert ist.
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Zusammenfassung:
Die Initiative der Versicherer für die Haftpflichtversicherung ukrainischer Fahrzeuge in Deutschland, die im Februar nach Kriegsbeginn gestartet wurde, läuft Ende Mai aus. Ab 1. Juni 2022 müssen Autofahrer*innen aus der Ukraine, die in Deutschland fahren möchten, eine Grüne Karte oder eine Grenzversicherung vorweisen, um nachzuweisen, dass ihr Fahrzeug haftpflichtversichert ist. Diese Versicherungen müssen vor der Einreise nach Deutschland abgeschlossen werden. Damit können Fahrzeughalter*innen aus der Ukraine sicherstellen, dass sie im Falle eines Unfalls für den Schaden aufkommen, den sie anderen zufügen.