Jan 31, 2023
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Geringere Fahrleistung wegen COVID & hoher Spritpreise: Darum müssen Sie schnell sein, um Geld von Ihrer Kfz-Versicherung zurück zu bekommen

Written by pinmin


Zwangsläufig führen etwaige Entwicklungen zu einer weitaus geringeren Fahrleistung mit dem eigenen Pkw als unter normalen, gewöhnlichen Umständen – und damit doch eigentlich auch zu einem geringeren Beitrag für die Kfz-Versicherung?

Oftmals keine rückwirkende Rückerstattung

Dieser Fragestellung nahm sich das Online-Portal Finanztip mit einer an die Kfz-Versicherer gerichteten Umfrage an. Das Ergebnis: Alle Versicherer leisten Rückerstattungen. Dies muss allerdings von den Betroffenen initiiert werden und geht nicht von den Versicherungen aus. Ebenso fällt die Höhe stets unterschiedlich aus. Das Portal richtet sich in einer veröffentlichten Pressemitteilung mit einem dringenden Appell an die Betroffenen, möglichst schnell zu handeln und auf die Versicherungen zuzugehen. Denn einige Anbieter leisten keine rückwirkenden Rückerstattungen – das bedeutet, in diesen Fällen greift die Rückerstattung erst ab dem Zeitpunkt, an dem der Versicherte die Meldung tätigt. Dazu zählen laut Finanztip große und bekannte Versicherer wie die Württembergische, die DEVK oder die VHV. Andere Versicherungen hingegen erstatten jedoch auch rückwirkend.

Sparpotenzial liegt im Schnitt bei rund 8 Prozent

Im Regelfall wird bei einer Kfz-Versicherung angegeben, wie viele Kilometer im Jahr gefahren werden. Laut Kathrin Gotthold, Versicherungs-Expertin bei Finanztip, hat die jährliche Fahrleistung einen großen Einfluss auf den zu entrichtenden Betrag an die Versicherung. Hierzu wird sie in der Finanztip-Pressemitteilung zitiert, sie erklärt: Wer nun beispielsweise statt angegebenen 15.000 Kilometern lediglich 10.000 Kilometer im Jahr fährt, würde in der Studie von Finanztip durchschnittlich 8 Prozent des Beitrags sparen. “Wer weniger fährt als er Anfang des Jahres geschätzt und angegeben hat, zahlt eigentlich zu viel”, so Gotthold. Schließlich befänden sich aufgrund der COVID-19-Pandemie viele Arbeitnehmer im Homeoffice, der tägliche Fahrtweg an die Arbeitsstelle falle in vielen Fällen weg – und das bereits über einen längeren Zeitraum hinweg.

Keine automatische Rückerstattung

Keine der Versicherer tätigt jedoch eine automatische Rückzahlung an die Betroffenen. In allen Fällen musste eine Meldung des Betroffenen eingehen. Hierbei empfiehlt Finanztip, “die geringere Fahrleistung schriftlich per Mail oder Brief an seine Versicherung zu melden und um Bestätigung des Erhalts bitten will. Wer auf Nummer sicher gehen will, schickt alles per Einschreiben.”



Redaktion finanzen.net

Bildquellen: Andrey Chmelyov / Shutterstock.com, Devin_Pavel / Shutterstock.com



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