Mar 17, 2024
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MiCA: Wer darf vermögenswertereferenzierte Token ausgeben?

Written by Lutz Auffenberg


Dieser Beitrag erschien zuerst als Blogbeitrag bei FIN LAW.

In etwas mehr als drei Monaten werden die Vorschriften der Markets in Crypto Assets Regulation (MiCA) zu vermögenswertereferenzierten Token (ART) und E-Geld Token (EMT) Geltung entfalten. Die MiCA wird dann für strenge Regeln für die Schaffung und das Angebot von sog. Stablecoins in der EU sorgen. Emittenten von Stablecoins haben dann zahlreiche Pflichten zu erfüllen, die die Wertstabilität der Stablecoins gewährleisten und Anlegern das Höchstmaß an Sicherheit vermitteln sollen. Schon daran zeigt sich, dass die Emission von ART in der EU künftig ein hochkomplexes Unterfangen sein wird.

Im Fall der vermögenswertereferenzierten Token leitet sich die Wertstabilität der Token nach der Definition in der MiCA von einem anderen Wert oder Recht oder einer Kombination daraus ab. Der Referenzwert kann damit sehr unterschiedlich zusammengestellt sein. Sobald die Zusammenstellung zu einer Wertstabilität des ART führt,…



Der Artikel MiCA: Wer darf vermögenswertereferenzierte Token ausgeben? erschien am 2024-03-17 18:00:00 von Lutz Auffenberg auf >> www.btc-echo.de


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