Dec 28, 2022
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NASDAQ-Wert Tesla-Aktie: Elon Musks Versprechen zum Autopilot waren laut Tesla-Anwälten kein Betrug

Written by pinmin


• Musk in der Vergangenheit mit großspurigen Versprechen zu autonomen Teslas
• Kunden reichen Klage ein, da Teslas nach wie vor nicht völlig selbstständig fahren können
• Tesla-Anwälte weisen Betrugsvorwürfe zurück


Tesla-Chef Elon Musk ist bekannt für seinen Ehrgeiz und ambitionierte Pläne – die jedoch nicht immer ganz aufgehen. So hat der Tesla-CEO laut “CNN” etwa seit 2015 mehrfach angekündigt, dass Teslas in zwei Jahren oder weniger in der Lage sein sollen, vollständig autonom zu fahren. Anfang 2016 versprach er etwa bei Twitter, dass man seinen Tesla in ungefähr zwei Jahren mittels Summon-Funktion von überall in den USA zu sich rufen könne.


Seit dieser – und weiteren ähnlichen – Ankündigungen ist inzwischen jedoch schon viel Zeit vergangen. Und obwohl Tesla mit den Technologien “Autopilot”, “Enhanced Autopilot” und einem 15.000 US-Dollar teuren Technologiepaket namens “Full Self-Driving Capability” (FSDC) wirbt, sind Teslas bislang nicht in der Lage, völlig selbstständig zu fahren. Einige Kunden haben daher nun eine Sammelklage eingereicht, in dem sie dem Unternehmen Betrug vorwerfen.

Kläger werfen Tesla Verbrauchertäuschung und Betrug vor


Laut “Road & Track” heißt es in der Anklageschrift, dass die Selbstfahrfunktionen von Tesla mittels Täuschung vermarktet wurden und die versprochenen Fähigkeiten bis jetzt nicht geliefert wurden. Laut den Klägern handele es sich bei der Nichtbereitstellung der versprochenen Funktionen um Betrug, da Tesla-Kunden bis zu 15.000 US-Dollar für Software bezahlt haben, die auch Ende 2022 immer noch nicht das tun kann, was das Unternehmen 2016 angekündigt hatte.


Um zu beweisen, dass die Kunden absichtlich getäuscht wurden, wird in der Klage laut “CNN” auch auf ein Video verwiesen, das im Herbst 2016 veröffentlicht wurde und weiterhin auf der Tesla-Webseite aufrufbar ist. Darin zu sehen ist ein Tesla, der autonom und im fließenden Verkehr durch die Straßen und Highways in der Nähe des Tesla-Firmensitzes navigiert und sich am Ende selbstständig einen Parkplatz sucht.




Zu Beginn des Videos wird ein Hinweis eingeblendet, in dem steht, dass die Person im Fahrersitz nur aus gesetzlichen Gründen anwesend sei, allerdings an keiner Stelle eingreife. “Das Auto fährt sich selbst”, heißt es weiter. Obwohl das korrekt sein mag, ist das Video laut den Klägern irreführend. Denn wie “CNN” berichtet, hätten laut Angaben von Tesla-Mitarbeitern, die an dem Video beteiligt waren, zahlreiche Versuche unternommen und zusammengeschnitten werden müssen, bevor das Auto im Video die Strecke scheinbar ohne offensichtliche Probleme und im ersten Anlauf fahre. In Wirklichkeit habe es aber zahlreiche Pannen gegeben, unter anderem sei das E-Auto gegen einen Zaun gefahren. Tesla legt dies aber nicht offen, womit zumindest in Bezug auf das Video und die Umstände seiner Erstellung eine gewisse Täuschungsabsicht unterstellt werden kann.

Tesla-Anwälte: Gebrochene Versprechen lediglich aufgrund von Misserfolgen


Die Anwälte von Tesla weisen den Betrugsvorwurf in Bezug auf die Selbstfahrfunktionen der Teslas jedoch entschieden zurück. “Das bloße Versagen dabei, ein langfristiges, ehrgeiziges Ziel zu verwirklichen, ist kein Betrug”, heißt es in einem Schreiben an das Gericht von Ende November, aus dem “CNN” zitiert. Das Musks eigene Erwartungen an die Technologie bislang nicht erfüllt worden seien, sei kein Beweis dafür, dass Verbraucher absichtlich getäuscht werden sollten. Die Versprechungen von Musk seien weniger Versprechungen als vielmehr Ziele, so die Unternehmensanwälte weiter. Zudem hätten die Kläger in ihrer Anklageschrift “keine betrügerische Aussage von Tesla identifiziert”. “Keine der Anschuldigungen zeigt, dass Tesla versprochen hat, dass das FSDC-Paket die vollständige Autonomie innerhalb eines bestimmten Zeitraums ermöglichen würde. Viele der in der Klage zitierten Aussagen betrafen nicht einmal das FSDC-Paket”, zitiert “Teslarati” aus dem Schreiben der Tesla-Anwälte.


Darüber hinaus hätten sich die Käufer laut Tesla vor dem Kauf der Einschränkungen des Systems bewusst sein müssen, denn diese würden in den Haftungsausschlüssen von Tesla auf seiner Website und in den Bedienungsanleitungen klar genannt. “Die Kläger wussten zum Zeitpunkt des Kaufs, dass ihre Autos nicht vollständig autonom waren. Und sie wussten, dass der Zeitplan für eine vollständigere Autonomie von zahlreichen Faktoren abhing, einschließlich Softwareentwicklung und behördlicher Genehmigung. Doch jetzt verklagen sie Tesla und beschweren sich, dass ihre Autos nicht vollständig autonom sind”, so die Anwälte laut “Teslarati” – die auch gleich zum Gegenangriff übergehen. So würde “kein vernünftiger Verbraucher” ein Tesla-Fahrzeug in der Überzeugung kaufen, dass es allein aufgrund von Labels wie “Autopilot” oder “Full Self-Driving” vollständig autonom sei – obwohl letzteres das wortwörtlich sagt.


Für Tesla ist “Autopilot” allerdings nur der – womöglich etwas unglücklich gewählte – Name für das Fahrerassistenzsystem des Unternehmens. Ein solches ist mittlerweile bei vielen Autoherstellern aus dem Premiumbereich Standard. Die “Full Self-Driving Capability” (FSDC) beschreibt ein zusätzliches – in der Regel kostenpflichtiges – System von Tesla, das es dem Auto laut “CNN” in limitierten Beta-Versionen ermöglicht, in komplexeren Umgebungen wie Stadtstraßen unabhängig zu bremsen und zu beschleunigen. Musk versprach laut der Nachrichtenseite jedoch, dass das System mit Updates in naher Zukunft in der Lage sein werde, einen Tesla ohne Beteiligung einer Person zu fahren.

Verhindern Behörden die selbstfahrenden Teslas?


Als Reaktion auf die Sammelklage führten die Tesla-Anwälte laut “Teslarati” außerdem an, dass viele der von den Klägern genannten Aussagen von der Einschränkung begleitet worden seien, dass eine Freigabe von vollständig autonomen Fähigkeiten der Teslas für die breite Öffentlichkeit eine staatliche Genehmigung erfordern würde, worüber Tesla keine Kontrolle habe. Wie die “Los Angeles Times” berichtet, habe Tesla allerdings bislang noch gar keine Schritte unternommen, um diese überhaupt zu beantragen. “Tesla bräuchte eine staatliche Genehmigung in Kalifornien und einer kleinen Anzahl anderer Staaten, hat diese Genehmigung aber nicht beantragt. Tesla bräuchte eine Zulassung in Europa, hat diese Zulassung aber nicht beantragt”, sagte der Juraprofessor Bryant Walker Smith, der sich auf autonome Fahrzeuge spezialisiert hat, gegenüber der Zeitung. Momentan scheinen also tatsächlich ein “Versagen” von Seiten Teslas – und offenbar zu ehrgeizige Pläne – der Grund dafür zu sein, dass noch keine autonomen E-Autos des Konzerns über die Straßen rollen.


Redaktion finanzen.net

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Bildquellen: Marco Destefanis/Pacific Press/LightRocket via G., Tesla





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